Plastische Chirurgen dürfen in Belgien wieder für ihr Handwerk werben. Vor zwei Jahren war dies von der Föderalregierung verboten worden, nun hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot aufgehoben.
Ausschlaggebend war eine Diskriminierungsklage eines plastischen Chirurgen, der bemängelte, dass "Schönheitsspezialisten" sehr wohl für Eingriffe wie zum Beispiel Lippen- oder Brustvergrößerungen mit Anzeigen Kunden anlocken dürften. Viele dieser Eingriffe könnten aber auch von der plastischen Chirurgie durchgeführt werden.
Das Werbeverbot sei demnach diskriminierend, so der klagende Chirurg. Diese Ansicht bestätigte der Verfassungsgerichtshof.
belga/vrt/sd - Bild: Sylwia Kucharska (istockphoto)