Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen geistesgestörten Straftäter handelt, der möglicherweise bereits vorbestraft ist. Die Staatsanwaltschaft hat diese Informationen bisher nicht bestätigt.
vrt / sh
Über das Motiv des Täters ist noch nichts bekannt. Er soll in ambulanter psychiatrischer Behandlung sein.
Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen geistesgestörten Straftäter handelt, der möglicherweise bereits vorbestraft ist. Die Staatsanwaltschaft hat diese Informationen bisher nicht bestätigt.
vrt / sh