Den Hintergrund bildet der Umstand, dass die Angehörigen der Kinderfrau aus Mali, die durch den Rassisten Hans Van Themsche bei seinem Amoklauf erschossen wurde, keinen Zugang haben, weil sie sich illegal im Land aufhalten.
Justizminister De Clerck verweist auf ein früheres Gutachten des damaligen Schiedshofes, das besagt, dass es nicht grundsätzlich unredlich sei, eine Entschädigung nur solchen Opfern zuzuerkennen, die auf gesetzmäßige Weise im Lande sind. Er nannte den Gesetzentwurf von "Groen!" vorschnell, da in dieser Sache noch keine endgültige Entscheidung gefallen sei.
belga/fs