Drei Chirurgen aus Brüssel stehen ab Montag erneut vor Gericht. In einem Berufungsverfahren muss das Brüsseler Gericht darüber urteilen, ob die angeklagten Ärzte von 1988 bis 2001 an der Königin Fabiola-Universitätskinderklinik (Huderf) junge Patienten unnötig operiert haben. Sie sind der vorsätzlichen Körperverletzung und der Fälschung von Dokumenten angeklagt.
In erster Instanz waren die Ärzte im Dezember 2011 wegen der zweifelhafte Beweislage nur teilweise für schuldig befunden und zu Bewährungsstrafen von sechs bis zehn Monaten verurteilt worden.
Ein Radiologe des Krankenhauses hatte 2002 einen Bericht darüber geschrieben, dass zwischen 1988 und 2001 ganze 229 Kinder wegen einer Darmanomalie operiert worden waren. Das sind vier bis acht Mal mehr als in anderen Kliniken.
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