Der Hauptbeschuldigte und zu 20 Jahren Haft verurteilte Richard Taxquet hatte vor dem EU-Gericht geklagt und Recht bekommen. Die Richter befanden, dass Taxquets Verfahren nicht ehrlich verlaufen sei. Die Geschworenen hätten auf die Schuldfrage nicht nur mit Ja oder Nein antworten sollen, sondern ihren Schuldspruch begründen müssten.
Das Urteil des Menschenrechtshofs könnte weitreichende Folgen haben. Bei jedem Schwurgerichtsprozess, der künftig in Belgien geführt wird, könnten die Verurteilten in Straßburg eine Wiederaufnahme ihres Prozesses beantragen. Laut De Clerck arbeitet die Regierung inzwischen ohnehin an einer Reform des Geschworenengerichts. Diese sieht vor, dass die Jury ihr Urteil in Zukunft wird begründen müssen.
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