Das urteilte ein Richter in zweiter Instanz. In dem Urteil führt er aus, dass die Weitergabe von Daten durch die Polizei an Privatfirmen zu diesem Zeitpunkt ungesetzlich war.
Seit Ende vorigen Jahres gibt es allerdings sehr wohl eine gesetzliche Grundlage. Dies nachdem die Vereinigung von Städten und Gemeinden beim föderalen Gesetzgeber auf eine solche gedrängt hatten.
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