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Neue Regelungen für den Motorradführerschein

07.05.201317:50
Neue Regelungen für den Motorradführerschein
Neue Regelungen für den Motorradführerschein

Alles neu macht der Mai! Das gilt auch für den Motorradführerschein. Seit dem 1. Mai sind neue Regelungen in Kraft getreten. Die BRF-Redaktion fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Motorradfahren ist schön, aber auch nicht ungefährlich. Auf zwei Rädern ist das Unfallrisiko höher, die Verletzungsgefahr größer. Das Üben von plötzlichen Ausweichmanövern oder Vollbremsungen ist daher unverzichtbar.

Mit den neuen Führerscheinregeln folgt der belgische Staat einer europäischen Direktive. Das Motto lautet: Mehr Sicherheit durch mehr Praxis und Erfahrung.

Wichtigste Neuerung : Für den Führerschein A, das heißt für die schweren Motorräder wird das Mindestalter heraufgeschraubt: Wer den Führerschein A sofort haben möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Alle anderen können sich hocharbeiten. Vor allem die jungen Motorradfahrer sollen mit der Anhebung des Alters schrittweise an die schweren Maschinen herangeführt werden.

Der  praktische Unterricht beinhaltet mindestens neun Stunden, die Hälfte davon auf der Straße. Sind diese neun Stunden absolviert hat der Fahrschüler oder die Fahrschülerin zwei Möglichkeiten: Entweder eine praktische Prüfung auf dem Übungsgelände und anschließend einen provisorischen Führerschein. Nach mindestens einem Monat kann die endgültige Prüfung auf der Straße abgelegt werden. Die zweite Möglichkeit wären drei zusätzliche Stunden und sofort die komplette praktische Prüfung mit definitivem Führerschein.

Nicht betroffen von diesen Neuerungen sind alle, die schon einen Führerschein besitzen, sei er definitiv oder provisorisch. Der Führerschein wird auch teurer werden, sagt Rolf Homburg, doch die Mehrkosten sollen sich in Grenzen halten.

Bild: BRF Fernsehen

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