Bei den Betroffenen handelt es sich um Personen, die nach Anwendung von sogenannten besonderen Ermittlungsmethoden überführt worden waren. Dazu zählen das Abhören oder Beschatten von Verdächtigen. In diesem Fall müssen bestimmte juristische Prozeduren angewendet werden, was bei den jetzt freigelassenen Untersuchungshäftlingen nicht geschehen war.
vrt/belga/mh