Wer einen Pflichtverteidiger in Anspruch nimmt, muss künftig dafür zahlen. Das hat die Föderalregierung beschlossen. Bislang waren die Dienste der sogenannten Pro Deo Anwälte zumindest für Einkommensschwache kostenlos. Fortan müssen auch sie eine Eigenbeteiligung zahlen. Der Betrag richte sich nach dem Umfang der Anwaltsleistung und liege zwischen 10 und 30 Euro, erklärte Justizministerin Annemie Turtelboom. Nur noch für besondere Härtefälle gelte künftig eine Kostenbefreiung.
Justizministerin Annemie Turtelboom hatte beklagt, dass das bestehende Pro-Deo-System zu teuer wurde. Bürger hätten dadurch zu einfach ein Gerichtsverfahren anstreben können. Annemie Turtelboom hofft, dass sich durch die Eigenbeteiligung mehr Konflikte außergerichtlich klären lassen. Pro-Deo-Anwälte in einem solchen Verfahren sollen weiterhin kostenfrei bleiben.
Verschiedene Interessenverbände hatten die Reformpläne schon im Vorfeld kritisiert. Sowohl Sozialorganisationen wie Anwälte fordern, dass Mandanten von Pro Deo Anwälten nicht für den Dienst zahlen müssen.
vrt/okr - Bild: Bruno Fahy (belga)