Richter können Sexualstraftätern künftig verbieten, nach Verbüßen ihrer Haftstrafe in die Nähe ihrer Opfer zu ziehen. Das meldet die Zeitung De Standaard in ihrer Donnerstagausgabe.
Bisher hatte ein Richter gesetzlich gesehen keine Handhabe, um zum Beispiel einem aus der Haft entlassenen Pädophilen vorzuschreiben, wo er wohnen darf. Das Wohnverbot kann zwischen einem Jahr und 20 Jahren dauern.
Außerdem ist es ab sofort möglich, Arbeitgeber von Sittlichkeits- und Sexualstraftätern von der Verurteilung ihrer Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen.
belga/sh - Archivbild: belga