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  1. Neue verschärfte Gesetzgebung für Ponykarusselle – Kinder dürfen keine Fersenstöße mehr geben

    Die zuständige Ministerin Laurette Onkelinx hatte 2011 die Problematik der Ponykarusselle thematisiert und Anfang 2012 ein Gutachten erstellt, das minimale Voraussetzungen für deren Betrieb vorsieht.

    Aus diesem Gutachten ist nun ein verbindlicher Gesetzestext in Form des Königlichen Erlasses vom 1 März 2013 zur Gewährleistung des Wohlbefindens von Pferden und Ponys auf Jahrmärkten entstanden, der am 1. Mai 2013 in Kraft tritt. Es handelt sich dabei um die erste Gesetzgebung, die Kirmesponys schützt.

    Einige der wichtigsten Richtlinien dieses Erlasses sind:

    * Der Boden muss mit einem Gummiteppich oder mit einer dicken Schicht Sägemehl ausgelegt sein, die Stöße absorbiert und eine übertriebene Abnutzung der Hufe verhindert.

    * Trächtige Stuten, die älter sind als acht Monate, stillende Stuten und Deckhengste dürfen nicht mehr verwendet werden.

    * Die Tiere müssen einen einfachen und ständigen Zugang zu Wasser haben und dies auch während der „Arbeitszeit“.

    * Die Ponys müssen unangebunden untergebracht werden und jedes Tier muss tagsüber und nachts über einen minimalen Platz von neun Quadratmetern verfügen. Die Stellplätze müssen mit Stroh und Heu ausgestattet sein. Die Höhe der Koppel muss einem Minimum von drei Metern entsprechen, was eine Unterbringung in einem LKW (außer Sondermodell) ausschließt. Die Equiden müssen über einen Kontakt mit Artgenossen und eine ausgedehnte Sicht auf die Umwelt verfügen.

    * Wenn sie in einem Außengehege untergebracht sind, müssen sie Zugang zu einem Innengehege oder einem Unterstand haben.

    * Während den Ruhezeiten (außerhalb der Schaustellersaison) müssen die Tiere auf einer Weide untergebracht sein.

    * Es muss Kindern strikt und schriftlich untersagt werden, die Tiere mit den Fersen zu treten, sie zu schlagen und zu schreien.

    * Die durch Kinder gehaltenen Zügel dürfen nicht mit dem Gebiss der Ponys verbunden sein.