Eine inter-diözesane Kommission urteilt jedes Jahr über die Anerkennung von sexuellen Missbrauchsfällen durch Geistliche. Dennoch werden in vielen Fällen keine Entschädigungen ausbezahlt. Nach Angaben des Sprechers von Kardinal Danneels, Hans Geybels, bestimmt nicht die Kommission, welchen Opfern Zahlungen zugestanden werden. Jedes Bistum beschließe eigenständig, ob es den Empfehlungen der Kommission folge.
Ein Opfer von sexuellem Missbrauch hat Anspruch auf 50.000 Euro Entschädigung.
belga/vrt/sh