So bekam Louis Michel Post von der Frau sowohl auf der Arbeit als auch zu Hause. Manchmal enthielten die Postsendungen entweder ein Foto, ein Taschentuch oder weibliche Unterwäsche. Die Frau war bereits im Juli wegen ähnlicher Vergehen verurteilt worden, war aber dagegen in Berufung gegangen.
vrt/cd