Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass ein Sprachendekret Flanderns nicht mit der EU-Gesetzgebung vereinbar ist. Das betreffende flämisches Dekret sieht vor, dass Arbeitsverträge ausschließlich in Niederländisch verfasst sein dürfen, wenn das Unternehmen seinen Sitz in Flandern hat.
Nach Ansicht der EU-Richter behindert diese Regelung die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, da sie nicht-niederländischsprachige Personen diskriminiert. Ein Staat könne zwar die Landessprache fördern, die flämische Regelung sei aber unverhältnismäßig, urteilten die Richter.
Anlass für das Verfahren war ein Prozess vor einem belgischen Arbeitsgericht. Dort zweifelt ein Arbeitnehmer die Rechtsgültigkeit seines Arbeitsvertrags an, weil er in Englisch verfasst ist.
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