Der allgemeine Postdienst wird 2011 für einen Zeitraum von 6 bis 8 Jahren der Post übertragen. Private Anbieter können drei Jahre vor Ablauf der Frist eine Übertragung beantragen. Diese gilt für zehn Jahre.
Neue Anbieter auf dem Postmarkt gehen Verpflichtungen hinsichtlich der territorialen Abdeckung, der Häufigkeit der Postverteilung und der Tarife ein. So müssen sie nach zwei Jahren mindestens zwei Mal pro Woche Post verteilen.
Der Beschluss sieht auch eine Reihe von Maßnahmen gegen Lohndumping vorzubeugen.
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