Eine lebenslange Freiheitsstrafe geht über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 30 Jahren hinaus. Die Jury hatte die Angeklagte für zurechnungsfähig und für schuldig befunden. Frühestens in 8 Jahren kann sie eine vorzeitige Haftentlassung beantragen. Wahrscheinlich wird sie aber wesentlich länger in Haft bleiben müssen.
vrt/sh