Wie ein Sprecher vor der Presse erklärte, gebe es bestimmte Mechanismen, um die Unabhängigkeit der Magistratur zu garantieren. Die Stellungnahme erfolgte im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Missachtung der Gewaltentrennung in der Fortis-Akte. Sowohl Richter als auch Staatsanwälte müssten das Gesetz und eine strikte Deontologie respektieren. Im Falle der Nicht-Einhaltung dieser Regeln würden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, sagte der Sprecher.
belga/cd