Sie sollten den neuen Expertenbericht verwerfen, wonach Lhermitte als unzurechnungsfähig erklärt wird. Die Angeklagte habe vor der Tat ihre Absicht bekundet, ihre Kinder umzubringen und sich anschließend das Leben zu nehmen. Sie sei also zurechnungsfähig, so die Anklage. Im Gefängnis werde Geneviève Lhermitte auch psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen können. Die Verteidigung hat im Nachmittag das Wort.
belga/cd