Belgien muss 5.000 Euro moralischen Schadenersatz an einen afghanischen Asylbewerber bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Der Mann hatte zu lange auf ein Urteil des Kassationshofs warten müssen, schreibt die Zeitung "De Morgen".
Der 29-jährige Afghane hatte sich der Anweisung widersetzt, Belgien zu verlassen. 2010 war er gefasst und in Haft genommen worden. Bereits nach vier Tagen erwirkte sein Anwalt die Freilassung. Dennoch saß der Mann vier Monate im Gefängnis, weil die Ausländerbehörde Einspruch eingelegt hatte.
In Strafverfahren muss ein Urteil des Kasstionshofes innerhalb von zwei Wochen fallen. Bei Asylverfahren hält sich das Gericht jedoch nicht an die Frist. Das ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes nicht zulässig.
vrt/est - Bild: Johanna Geron (belga)