In diesen Zeiten der Wirtschaftskrise bedeute die Entscheidung, dass die guten Beziehungen zu dem Billigflieger gepflegt werden könnten.
Der Europäische Gerichtshof hatte Ryanair gestern in einem Streit mit der EU-Kommission um ermäßigte Flughafengebühren Recht gegeben. Die Gelder, die vonseiten der Wallonischen Region an die Fluggesellschaft geflossen seine, seien nicht als unerlaubte staatliche Beihilfen zu bewerten, urteilten die Richter in Luxemburg.
belga/nd/jp