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Elektronische Fußfesseln: Antragsstau abgearbeitet

11.04.201312:55
Illustrationsbild: Fußfessel

Im März vergangenen Jahres umfasste die Warteliste für eine elektronische Fußfessel noch 900 Straftäter. Die Justiz will, dass auch Haftstrafen unter sechs Monaten mit einer elektronischen Fußfessel vollzogen werden.

Straftäter, die zu einer Haftstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren verurteilt worden sind, erhalten jetzt direkt eine elektronische Fußfessel.

Bis vor kurzem gab es noch eine lange Warteliste. Im März vergangenen Jahres umfasste sie noch 900 Straftäter. Diese Warteliste ist nun abgearbeitet. Weil nicht genügend elektronische Fußfesseln zur Verfügung standen, wurden kurze Haftstrafen nicht ausgeführt.

Justizministerin Annemie Turtelboom sagte, weil es jetzt ausreichend Fußfesseln gibt, schaffe dies Planungssicherheit für die Gefängnisse. Außerdem werde der Strafvollzug zeitlich näher an die Verurteilung rücken.

Zuvor hatte es immer wieder Kritik gegeben, weil wegen der hoffnungslosen Überbelegung der Gefängnisse in Belgien sogenannte kurze Haftstrafen nicht immer angetreten werden mussten. Damit soll jetzt Schluss sein, so die Ministerin. Sie hat dazu die nötigen Mittel freigemacht und will das Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung stärken.

Arbeitsstrafe, elektronische Fußfessel oder klassische Gefängnisstrafe: Das sind die drei Optionen. In Kürze sollen Verurteilte übrigens auch die kurzen Haftstrafen von weniger als sechs Monaten antreten. Dazu wird das Justizministerium Hausarrest anordnen mit einer neuartigen Spracherkennung per Telefon.

vrt/alk/okr

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