Sie könne jederzeit rückfällig werden und sei überdies selbstmordgefährdet, so das Gutachten. Damit ist sie nur vermindert schuldfähig. Sollten die Geschworenen sich der Meinung der Psychiater anschließen, würde Geneviève Lhermitte keine Gefängnisstrafe erhalten, sondern würde in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.
b / jp