Kim De Gelder wird gegen sein Urteil nicht in Revision gehen. Bis Mitternacht musste er eine Entscheidung treffen. Sein Anwalt Jaak Haentjens hat nun mitgeteilt, dass sein Mandant das Urteil nicht anfechtet.
Da De Gelder nicht vor den Kassationshof ziehen will, ist das Urteil nun rechtskräftig.
Allerdings sagte Heantjens, er habe Zweifel, ob das Verfahren gegen seinen Mandanten fair war. Er ist der Ansicht, dass der Geisteszustand von De Gelder nicht richtig bewertet wurde.
Daher hatte der Anwalt überlegt, ob er nicht doch in Berufung gehen sollte, um den Fall später vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
Das Geschworenengericht in Gent hatte Kim De Gelder am 22. März des vierfachen Mordes und 25-fachen Mordversuchs für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Ansicht der Jury war De Gelder zurechnungsfähig. Die Verteidigung hatte argumentiert, der Mann sei geisteskrank und deshalb nicht schuldfähig.
vrt/belga/sh/km - Bild: Didier Lebrun (belga)