Dieser muss beschließen, ob der Mann wegen eines Überfalls in Untersuchungshaft bleibt.
Im Zusammenhang mit der Ermordung der Polizistin Kitty van Nieuwenhuysen vor rund einem Jahr ist der Verdächtige wegen eines Formfehlers aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ein Einspruch des Mannes gegen seine Haft war von der Gefängnisdirektion nicht an die zuständige Ratskammer weitergeleitet worden. Um die Freilassung des mutmaßlichen Mörders zu verhindern, ordnete Justizminister Vandeurzen die Inhaftierung des Mannes im Zusammenhang mit Ermittlungen in einem anderen Fall an. Der Anwalt des Verdächtigen bezeichnete dieses Vorgehen als illegal.
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