Bereits gestern Abend waren aber schon Zweifel an der Verbindlichkeit des Urteils aufgekommen. Bei der Ausfertigung des Urteils sollen den Richtern Prozedurfehler unterlaufen sein. So haben wegen der Erkrankung eines Richters nur zwei der drei Richter das Urteil unterzeichnet. Der Brüsseler Generalprokurator kündigte eine Überprüfung der Umstände des Richterspruchs an.
b/rkr