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Knöllchen: Millionenschaden für die Gemeinden?

03.04.201308:00

Auf die Kommunen des Landes droht eine Klagewelle zuzukommen. Das Verfassungsgericht hat der Klage eines Antwerpeners stattgegeben. Der Mann hatte gegen ein Parkknöllchen von 12,50 Euro geklagt. Der Grund: Das Bußgeld entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Statt der Regionen hatte nämlich der Föderalstaat den Rahmen für die neue Gesetzgebung geschaffen. Theoretisch könnten jetzt alle Parkknöllchen von 2003 bis 2010 angefochten werden. Für die Kommunen droht ein Millionenschaden.

Zugegeben: Es ist ein großer Aufwand für ein kleines Knöllchen von 12,50 Euro. Doch dem Kläger Davy Smits aus Antwerpen geht es ums Prinzip. Seit 2003 werden die meisten Parkvergehen nicht mehr von der Polizei geahndet, sondern von den Kommunen.  Der rechtliche Rahmen dafür kam vom Föderalstaat. Und genau da liegt das Problem: Eigentlich hätten die Regionen die rechtliche Grundlage schaffen müssen - sind sie doch zuständig für die Kommunen. Erst 2010 wurde das Gesetz geändert.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs droht jetzt eine landesweite Klagewelle. Tausende Parkknöllchen aus den Jahren 2003 bis 2010 könnten angefochten werden. Konkret geht es um die Anlieger-Straßen in den Städten und Gemeinden. Wer in einer sogenannten blauen Zone kein Parkticket gelöst oder keine Parkscheibe ausgelegt hatte und dafür ein Knöllchen bekam, könnte theoretisch klagen. Auf die Kommunen drohen Regressforderungen in Millionenhöhe zuzukommen. Die Rechtsabteilung des Verkehrsministeriums prüft das Urteil derzeit noch. Die Juristen des Föderalstaats suchen mit Hochdruck nach einer Lösung.

Bild: belga

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