Nach Angaben des zuständigen Minister Van Mechelen vereinfacht das Dekret die Prozeduren und sorgt gleichzeitig für mehr Rechtssicherheit. Künftig sollen illegale Bautätigkeiten in Naturschutzgebieten nicht mehr verjähren. In Wohn- und Industriegebieten wird die Verjährungsfrist auf fünf Jahre festgeschrieben. Für zahlreiche kleinere Baumaßnahmen wird künftig keine Baugenehmigung mehr verlangt. Sie müssen lediglich der Gemeinde gemeldet werden. Wer mindestens ein Jahr in einer Wochenendresidenz wohnt, kann dort bis 2029 wohnen bleiben. Bis dahin soll eine definitive Regelung ausgearbeitet sein.
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