In diesem Jahr sind rund 1.400 Beschwerden von irregeführten Kunden eingegangen. Wer Klingeltöne oder Logos auf sein Handy lädt, erhält häufig ungefragt ein Abonnement und die Telefonrechnung steigt. Van Quickenborne hat Verhaltensregeln ausgearbeitet, die den Kunden besser schützen sollen und für den Verkäufer zwingend sind. Demnach sollen die Kosten für die SMS deutlich erkennbar sein, ein Kauf muss doppelt bestätigt werden und einfach zu widerrufen sein. Mobilfunkanbieter sollen zudem verpflichtet werden, unrechtmäßig eingezogene Beträge dem Kunden zurückzuerstatten.
vrt/jp