Die Regierung hat heute ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das im Rahmen des Generationspaktes die Ausgaben der Unternehmen für Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtend erhöht. Die neue Regelung sieht Strafen für die Nicht-Erfüllung der Vorschrift vor. Ausgaben für die Weiterbildung der Arbeiter und Angestellten, die in diesem und im vorigen Jahr nicht getätigt wurden, sollen in den nächsten beiden Jahren nachgeholt werden können, um einer Sanktionierung zu entgehen.
b/rkr