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Schuldspruch für Kim De Gelder - Erleichterung in Gent

22.03.201317:04
Schuldspruch für Kim De Gelder: Angehörige der Opfer reagieren erleichtert
Schuldspruch für Kim De Gelder: Angehörige der Opfer reagieren erleichtert

Im Prozess gegen den Massenmörder Kim De Gelder hat das Schwurgericht von Gent am Nachmittag sein Urteil gefällt. Die Geschworenenjury betrachtet De Gelder demnach als zurechnungsfähig. Er wurde des vierfachen Mordes für schuldig befunden.

Schuldig auf der ganzen Linie: Schuldig des Mordes an der Betreuerin und den beiden Kleinkindern in der Kinderkrippe 'Märchenland' in Dendermonde am 23. Januar 2009. Schuldig auch des Mordes an der 72-jährigen Elza Van Raemdonck eine Woche zuvor in Beveren. Schuldig schließlich des 25-fachen versuchten Mordes an den übrigen Anwesenden in der Kinderkrippe.

"Schuldig" heißt im Fall Kim De Gelder in erster Linie "schuldfähig". Im Mittelpunkt des Verfahrens stand nämlich vor allem die Frage, ob De Gelder überhaupt zurechnungsfähig oder schlichtweg geisteskrank war.

Hier standen sich die Gutachten von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegenüber. Für die Verteidigung ist De Gelder psychisch krank, sollte demnach in einer psychiatrischen Anstalt interniert werden. Die Entscheidung lag also letztlich bei der Geschworenenjury. Und die hat jetzt entschieden: De Gelder war schuldfähig.

Weil Schwurgerichte ihr Urteil inzwischen begründen müssen, weiß man auch, wie und warum man zu diesem Schluss gekommen ist. Die Jury folgte dem Urteil der Gerichtspsychiater, demnach sei De Gelder zu keinem Zeitpunkt in einem so ernsten Geisterzustand gewesen, dass er nicht mehr gewusst habe, was er tat.

Vielmehr habe er seine Taten akribisch geplant. Er habe also über ein gewisses Maß an Urteilsvermögen verfügt, das mache ihn schuldfähig. Wegen seines doppelten Profils eines Serien- und eines Massenmörders stelle Kim De Gelder eine extreme Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Für wie lange De Gelder hinter Gitter muss, ist noch nicht bekannt. Das Gericht hat sich mit den Geschworenen wieder zurückgezogen, um über das Strafmaß zu befinden.

Bild: Bruno Fahy (belga)

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