Es ist ein zentraler Prozesstag im Verfahren gegen Kim De Gelder. Wusste er, was er tat, als er in einer Kinderkrippe von Dendermonde ein Blutbad anrichtete, als er in Vrasene bei Beveren die Rentnerin Elza Van Raemdonck brutal ermordete?
War er zum Zeitpunkt der Taten zurechnungsfähig oder eben nicht? Hier entscheidet sich, ob De Gelder ins Gefängnis kommt oder am Ende doch in eine geschlossene psychiatrische Anstalt.
Nach Auffassung der Gerichtspsychiater ist De Gelder schwer geistesgestört. Schon in seiner Kindheit entwickelte er Mordfantasien. Er sei ein gefährlicher Massenmörder, eine Gefahr für die Allgemeinheit. Allerdings habe er immer gewusst, was er tat. Er ging bei seinen Morden sehr berechnend vor, insofern sei er zurechnungsfähig.
Die Verteidigung hat ihrerseits eine Gegenexpertise in Auftrag gegeben. Und - fast schon naturgemäß - kommen die Experten hier zu einem anderen Urteil. De Gelder sei demnach in der Tat geistesgestört, im Gegensatz zu ihren Kollegen Gerichtspsychiatern halten sie De Gelder aber für krank. Er leide unter einer schizophrenen Psychose und deswegen sei er auch juristisch betrachtet nicht schuldfähig. Er gehöre in eine Klinik.
Kim De Gelder hatte vor vier Jahren in einer Kinderkrippe in Dendermonde drei Menschen getötet, zwei Kleinkinder und eine Betreuerin. Ein Dutzend weitere Menschen wurden verletzt.
Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)