Senioren, deren Rente auf das Existenzminimum aufgestockt wird, müssen künftig nachweisen, dass sie in Belgien wohnen. Darauf hat sich die Regierung geeinigt.
Die sogenannte Einkommensgarantie für Senioren gibt es seit 2001 und soll sicher stellen, dass Bezieher von Mini-Renten ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Aufstockung erhalten künftig nur bedürftige Rentner, die in Belgien leben.
Außerdem dürfen Bedürftige künftig die Aufstockung behalten, wenn sie in ein Heim ziehen oder weniger als 5.000 Euro im Jahr durch Arbeit hinzu verdienen.
Seniorenverbände begrüßen die Entscheidung, fordern jedoch noch mehr. Zum Beispiel, dass eine nötige Aufstockung automatisch ausgezahlt wird. Derzeit gebe es noch zu viele Bedürftige, die aus Unwissenheit oder administrativen Problemen den Zuschlag nicht erhielten.
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