Die Steuerinspektion profitiert von der Lockerung des Bankgeheimnisses. Im vergangenen Jahr nahm sie in mehr als 750 Fällen Einsicht in Bankkonten. Das entspricht einer Steigerung gegenüber 2011 um 67 Prozent. Das schreibt De Standaard am Montag.
Ein wirkliches Bankgeheimnis gibt es in Belgien nicht. Es besteht jedoch traditionell eine Verpflichtung zur Diskretion. Das Finanzamt durfte bislang nur unter bestimmten Bedingungen Informationen bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abrufen.
Mitte 2011 wurden diese Bedingungen gelockert. Seither reicht der Verdacht auf Steuerhinterziehung aus, um dem Fiskus Einblick in die Kontenunterlagen zu gewähren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kontoinhaber zuvor um Auskunft gebeten wurde. Erst wenn diese Auskünfte den Steuerbehörden nicht reichen, können sie Konteneinsicht beantragen.
belga/vrt/sh - Bild: Archiv