Januar dürfen die Geschäftsleute keine Preisrabatte im Sinne des Schlussverkaufs gewähren oder entsprechende Werbung betreiben. Einzige Ausnahme sind Sonderverkäufe, hierzulande oft auch als Braderie bezeichnet.
belga/pma
Morgen beginnt in Belgien die sechswöchige sogenannte Warteperiode vor dem Winterschlussverkauf. Ab dann und bis zum 2.
Januar dürfen die Geschäftsleute keine Preisrabatte im Sinne des Schlussverkaufs gewähren oder entsprechende Werbung betreiben. Einzige Ausnahme sind Sonderverkäufe, hierzulande oft auch als Braderie bezeichnet.
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