
Wer sein Geld in einer kapitalbildenden Versicherung im Ausland angelegt hat, muss diese von diesem Jahr an bei seiner Steuererklärung angeben. Das schreibt De Standaard in ihrer Samstagsausgabe.
Nach der Abschaffung des Bankgeheimnisses 2011 zogen viele Sparer ihr Geld aus Belgien ab und legten es im Ausland an. Viele Anleger gingen mit ihrem Geld nach Luxemburg, in der Hoffnung, der Steuer zu entkommen.
Dieses Schlupfloch will die Föderalregierung jetzt schließen.
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