
Ärzte können künftig Fälle von häuslicher Gewalt zur Anzeige bringen. Eine Gesetzesänderung befreit sie von der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Änderung sieht vor, dass Ärzte in Zukunft zur Staatsanwaltschaft gehen können, wenn sie Kenntnis von Gewalt innerhalb einer Familie haben. Dies gilt auch dann, wenn das Opfer keine Anzeige machen möchte. Auch Psychologen und andere medizinisch Tätige sind in solchen Fällen von ihrer Schweigepflicht befreit und können eine Anzeige erstatten.
Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern äußerte sich positiv über die Gesetzesänderung. Der Direktor des Instituts, Michel Pasteel, spricht von einem neuen Instrument zum Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt. In Belgien wird jede siebte Frau von ihrem Partner geschlagen. Nur eine kleine Minderheit erstattet Anzeige.
vrt/sh - Archivbild: Kuzma (istockphoto)