In einem Bericht der Zeitung "De Standaard" wirft der föderale Ombudsmann der Ministerin vor, nicht alle Asylbewerber gleich zu behandeln. So hätten die Hungerstreikenden in der Brüsseler Beginenhofkirche ein neun-monatiges Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis erhalten, Hungerstreikende in Forest und Ixelles jedoch nicht. Wer gar nicht erst in den Hungerstreik trete, sondern den vorgeschriebenen Amtsweg gehe, werde noch einmal anders behandelt. Der Ombudsmann hatte Beschwerden von drei Menschenrechtsorganisationen entgegengenommen, die er jetzt als begründet wertet. In seinem Abschlussbericht bemängelt er zudem, dass die von Ministerin Turtelboom angekündigten neuen Bleiberechtskriterien zu lange auf sich warten lassen.
b/jp