In einem ministeriellen Rundschreiben hat
Justizminister Vandeurzen alle Gemeinden darüber informiert, dass die Neugeborenen nicht mehr unbedingt bei der Gemeindeverwaltung offiziell angemeldet werden müssen. Die Prozedur bleibt unverändert. Zur Durchführung sollen Standesbeamte künftig regelmäßig in Geburtskliniken anwesend sein. Voraussetzung ist allerdings, dass das Krankenhaus über ein nach Sicherheitsstandards funktionierendes Informatiksystem verfügt.
vrt / rkr