Analog zum Privatsektor wird dabei das Prinzip eines Systems von Mindestleistungen eingeführt. Dies würde bedeuten, dass bei einem Streik der Eisenbahner oder der Gefängniswärter die Funktionsweise der betroffenen Einrichtungen weiter gewährleistet würde. Im Vorfeld für Streiks soll ein Sozialschlichter eingeschaltet werden, um einen Streik nach Möglichkeit zu vermeiden.
b/rkr