Sie gab damit in Teilen einem Staranwalt Recht, der im Namen von über Tausend geprellten Fortis-Aktionären geklagt hatte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Fortis-Führung hätte die Anteilseigner zu einer allgemeinen Versammlung zusammenrufen müssen, um diese über die geplante Veräußerung von Teilen der Großbank zu informieren.
Den Verkauf der Fortis-Bank hatte die Föderalregierung vor einem Monat sozusagen über Nacht eingeleitet. Dies, so wird beteuert, um eine Pleite des Finanzhauses zu verhindern.
b / jp