Kim de Gelder hatte Mitte Januar 2009 eine 72-jährige Frau in deren Wohnung erstochen. Eine Woche später, am 23. Januar 2009, richtete er ein Blutbad in einer Kinderkrippe an: Im "Het Fabeltjesland" in Dendermonde erstach er zunächst eine 54-jährige Betreuerin und danach zwei Babys.
De Gelder konnte kurz nach der letzten Tat gestellt werden. In seinem Rucksack fanden die Ermittler weitere Waffen, darunter ein Beil.
Vor dem Schwurgericht in Gent muss de Gelder sich am Dienstag wegen vierfachen Mordes und in 25 Fällen wegen Mordversuchs verantworten. Kernfrage dürfte dabei sein, ob er zum Tatzeitpunkt schuldfähig war.
Dazu liegen unterschiedliche Gutachten vor. Einige davon bescheinigen dem jungen Mann, geisteskrank zu sein. Andere widersprechen dieser These. De Gelders Strafverteidiger will auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren.
Schwurgericht weist Antrag der Zivilparteien zurück
Das Schwurgericht von Gent hat am Dienstag den Antrag der Zivilparteien auf Ablehnung von Geschworenen zurückgewiesen. Sie hatten zu Beginn des Prozesses gegen Kim de Gelder dieses Recht eingefordert. Der Strafverteidiger von De Gelder äußerte sich dagegen. Daraufhin wurde die Verhandlung unterbrochen.
Jetzt wird das Geschworenenkollegium zusammengestellt und am Mittwoch kann der eigentliche Prozess beginnen. Der Prozess wurde auf viereinhalb Wochen angesetzt.
belga/vrt/alk/ro/cd/jp - Bild: Benoit Deppagne