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Verfassungsgerichtshof ändert Salduz-Gesetz

15.02.201306:15
Salduz-Gesetz
Salduz-Gesetz

Das Verfassungsgericht hat geurteilt, dass die Polizei einen Verdächtigen, der noch nicht verhaftet ist, deutlich darauf hinweisen muss, dass dieser die Aussage verweigern darf. Außerdem hat ein Festgenommener das Recht, bei jedem Verhör einen Anwalt hinzuzuziehen.

Das sogenannte Salduz-Gesetz muss nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes abgeändert werden. Das Salduz-Gesetz sieht vor, dass jeder Verdächtige bereits beim ersten Verhör das Recht auf anwaltlichen Beistand hat.

Dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zufolge muss die Polizei einen Verdächtigen, der noch nicht verhaftet ist, deutlich darauf hinweisen, dass er die Aussage verweigern darf. Darüber hinaus hat ein Verhafteter das Recht, bei jedem Verhör einen Anwalt hinzuzuziehen.

Gegen einzelne Artikel des Salduz-Gesetzes hatten die Anwaltskammern und Menschenrechtsorganisationen in Belgien Bedenken und zogen vor den Verfassungsgerichtshof, der mit seinem Urteil den Klägern in einigen Punkten Recht gab.

vrt/belga/sh - Bild: ap/vrt

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