Wer nach Ablaufen der Frist noch eine Waffe ohne Erlaubnis hat, riskiert ein Gerichtsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes. In den letzten Tagen haben noch viele Waffenbesitzer die Gelegenheit zur Anmeldung genutzt.
Die Übergangsregelung wurde nach dem neuen Waffengesetz von 2006 eingeführt. Seitdem wurden 150.000 abgegebene Waffen vernichtet.
vrt / sh