Die Anklage gegen den Mann habe zunächst unter anderem auf Totschlag gelautet, dieser Anklagepunkt sei später fallengelassen worden. Dadurch hätte der Verdächtige Recht auf kürzere Intervalle bei der Haftprüfung gehabt. Dies sei aber nicht geschehen, urteile der Kassationshof und hob den Haftbefehl auf.
Nun kann der Mann theoretisch vorläufig frei kommen. Eine Entscheidung darüber soll die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch fällen. Bei dem Hauptverdächtigen handelt es sich um einen 41-jährigen Nachbarn des Opfers. Er soll im Juli letzten Jahres die damals 14-jährige Pricilla getötet haben. Der Prozess gegen ihn steht noch aus.
vrt/okr