Die Kaution darf sich auf maximal 3 Monatsmieten belaufen. Bedingung ist allerdings, dass die regelmäßigen Einkommen des Kunden auf ein Bankkonto eingezahlt werden und der Kunde den Vorschuss monatlich zurückzahlt. Das steht im neuen Mietgarantiegesetz, das die Banken vor dem Verfassungsgericht angefochten hatten. Die Klage wurde jedoch jetzt abgewiesen. Das Mietkautionsgesetz soll vor allem Geringverdienern die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung erleichtern.
Nähere Informationen gibt es vom Interessenverband der Finanzbranche Febelfin, der ein Internetportal in französischer und niederländischer Sprache eingerichtet hat. Die Seite soll heute im Laufe des Tages geschaltet werden.
vrt/jp