Dessen Rechtsbeistände haben argumentiert, ihr Klient habe keinen ehrlichen Prozess gehabt: so seien während des Prozess Bilder der Opfer gezeigt worden, auch hätten die Eltern des Dutroux-Opfers, Ann Marchall, auf den Bänken der Nebenkläger Platz nehmen dürfen: Das sei eine unzulässige Beieinflussung der Geschworenen gewesen. Der Generalanwalt lässt diese Argumente nicht gelten: die Geschworenen hätten sich durch ihren Eid dazu verpflichtet, aus ihrer innersten Überzeugung heraus zu urteilen, ungeachtet aller anderen Faktoren.
Frederik Schunck