König Baudouin hatte in seinem Testament einen Teil des königlichen Geländes einer Nonnenkonkregation geschenkt, damit diese dort ein Kloster bauen konnte. Gegen das Vorhaben regte sich lauter Protest, da das Gelände in einem Naturschutzgebiet liegt. Eine Baugenehmigung für das Kloster wurde zweimal durch den Staatsrat aufgehoben.
Der Lösungsvorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, sieht vor, dass der größte Teil des königlichen Geländes Schutzgebiet bleibt. Der bereits bestehende Teil des Klosters darf erhalten bleiben, jedoch nicht erweitert werden. Darauf haben sich die flämische Regionalregierung und das Bistum Hasselt verständigt.
vrt/jp/sh - Bild: Rudi van Beek (belga)