2 Kommentare

  1. Hier steht's ganz EXPLIZIT, der ist zu LEBENSLÄNGLICH verurteilt worden, darunter verstehe ich, bis das er an den Füssen voraus aus 'ner Haftanstalt getragen wird - was ist ein Drittel von Lebenslänglich??
    Wie berechnet man das? Ich kann 60, 70, 90 oder älter werden, also ist die Restlebenszeit NICHT festzustellen, demzufolge ist es unmöglich davon ein Bruchteil zu berechnen...
    Wenn der 2004 um 'nen Kopf kürzer gemacht worden wäre, redete man heute nicht über teuere Sicherheitsmaßnahmen um ihn in den Justizpalast zu bringen, oder gar über Hafterleichterung...
    Legt ihn in Handschellen, bindet ihn damit in Grace-Hollogne an besagte Autobahnbrücke, dann gucken wir mal wie lange seinereiner braucht um von den Lebenden zu den Toten zu gelangen, die Einwohner des Lütticher Vororts werden sich seiner schon in der richtigen Art und Weise bemächtigen!

  2. So ein Drecksschwein müsste jämmerlich zu Tode kommen,am besten so wie seine Opfer..für sowas empfinde Ich weder Menschliebe noch Loyalität