Nihoul war im Zuge der Dutroux-Affäre unter anderem wegen Bandenbildung, Drogen- und Menschenhandles sowie Betrugs zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Eine Beteiligung an den Kindesentführungen konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Alle Rechtsgutachten seines Falls sind positiv. Nihoul sitzt seit Juli 2004 hinter Gittern. Seit September letzten Jahres hat er das Recht, die vorzeitige Haftentlassung zu beantragen, weil er ein Drittel seiner Strafe abgesessen hat.
Michel Nihoul nächste Woche vor dem Justizausschuss
Michel Nihoul erscheint nächste Woche vor dem Justizausschuss, der über seine mögliche vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis von St. Gilles entscheidet.