Im flämischen Gemeinschaftsunterrichtswesen darf ab dem nächsten Schuljahr niemand mehr irgendwelche weltanschaulichen Zeichen tragen. Die Verwaltung hat ein allgemeines Verbot beschlossen, nachdem der Staatsrat vier Klagen gegen die Maßnahme abgewiesen hat.
Das Verbot religiöser Symbole beinhaltet zum Beispiel das Tragen eines Kopftuchs, eines Turbans oder einer Kippa. Die Maßnahme gilt sowohl für Schüler und Lehrer als auch für alle anderen Personalmitglieder.
Mit der Maßnahme will das flämische Gemeinschaftsunterrichtswesen seine Weltoffenheit betonen.
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